NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Minijob

Nebenjob: Ein Stückchen Sicherheit für Selbständige

Wenn man sich selbständig gemacht hat, dann kommt man sich oft vor, wie ein Künstler auf dem Hochseil ohne Sicherheitsnetz unter sich.

Es ist vor allem oft am Anfang der Selbständigkeit sehr schwer zu begreifen, dass man von vielen Seiten her für einen wohlhabenden Menschen gehalten wird. Krankenkassen in Deutschland gingen bis 2012 bei Selbstständigen automatisch von einem Mindesteinkommen von knapp unter 2000 Euro aus. Seit dem 1. Januar bereits knapp über den 2000 Euro. Entsprechend hoch sind dann die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung in Deutschland.
Einzige Ausnahme: Existenzgründern wird zugestanden, für die Dauer der staatlichen Förderung einen verminderten Beitragssatz zu zahlen. Auch die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben sich innerhalb von drei Jahren in Deutschland für Selbständige vervierfacht.

Denn wer macht sich schon freiwillig selbstständig? Da denken die Kassen und Arbeitsagenturen vor allem an Rechtsanwälte, Steuerberater und ähnlich gut verdienende Berufszweige. Dass viele Selbständige in Bereichen arbeiten und Tätigkeiten ausüben, bei denen keine Riesensummen verdient werden, interessiert nicht.

Ein kleines garantiertes Einkommen

Selbstständig und Nebenjob – da ist es vielleicht gar nicht schlecht. Mit dem Minijob hätte man dann zumindest eine halbe Basis-Absicherung. Von 450,- Euro im Monat kann man heute vielerorts in den größeren Städten Deutschlands zwar keine Miete für eine eigene Wohnung bestreiten. Damit kann man aber die Krankenkassenbeiträge als Selbständiger gut abdecken. Das ist doch auch schon etwas.

Voraussetzungen für den Minijob

Wie jeder Angestellte ist jeder Selbständige berechtigt, einen Nebenjob auszuüben, vorausgesetzt, der Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro pro Monat bzw. 5.400 im Jahr. Diese Werte gelten für Deutschland.
Man muss bei dem zukünftigen Arbeitgeber lediglich seine Steuernummer vorlegen. Diese Nummer erhält man mit Aufnahme der Selbständigkeit vom zuständigen Finanzamt.
Der Arbeitgeber führt eine Pauschale für Steuern und Sozialversicherung ab, aber Sie als Arbeitgeber können den Verdienst ohne Abgaben erhalten. In jedem Fall müssen Sie den Minijob und den damit erzielten Verdienst aber auf Ihrer Steuererklärung angeben. Solange sie unter den genannten Verdienstgrenzen bleiben, werden für diesen Lohn keine Abgaben fällig. Darüber wird er automatisch zum Verdienst gerechnet und besteuert.

Tücken des Minijobs für Selbständige

Das größte Problem von Selbständigen, die im Nebenjob dann etwas hinzu verdienen ist es, Diener zweier Herren zu sein. Der eine Herr ist man selber, der andere ist der Arbeitgeber, bei dem man den Minijob hat.

Oft verhalten sich Arbeitgeber mit Beschäftigten auf 450-Euro-Basis so, als handele es sich um Vollzeitangestellte, über die man restlos verfügen kann. Da muss man als Arbeitnehmer darauf pochen, dass dies ein Nebenverdienst ist und man somit eben auch das Recht hat, nicht da zu sein. Der Vorteil, dass man auch im Minijob Anspruch auf bezahlten Urlaub haben kann (was bei vielen Arbeitgebern allerdings gänzlich unter den Tisch fällt), heißt im Umkehrschluss, dass man sich auch Urlaub nehmen bzw., wenn man Zeit für die Selbständigkeit braucht, sich diese genehmigen lassen muss.

Die Freiheiten der Selbstständigkeit werden hier untergraben. Als Selbständiger muss man also darauf achten, dass die Selbständigkeit nicht unter dem Nebenjob leidet. Schließlich ist die selbständige Tätigkeit ja diejenige, mit der man eigentlich seinen Lebensunterhalt bestreiten will und an der einem wahrscheinlich mehr liegt als an der Nebentätigkeit.

 

Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte

Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.

Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.

Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.

Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.

 

Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20

Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20