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Arbeitnehmerveranlagung 2009

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009

Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.

Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?

Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.

Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.

Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.

Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten

Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).

Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?

Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus 🙂