Steuern
Pendlerpauschale 2011 – Die Pendlerpauschale 2011 wird gegenüber 2010 erhöht
Die Pendlerpauschale 2011 wird erhöht.
Zuletzt ist die Pendlerpauschale 2009 gestiegen. Grund dafür war, dass die Benzin- und Dieselpreise stark angestiegen waren. 2010 blieb die Pendlerpauschale unverändert.
Die Pendlerpauschale ist für all jene Arbeitnehmer gedacht, die eine längere Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort haben. Oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar.
Es wird zwischen “Kleine Pendlerpauschale” und “Große Pendlerpauschale” unterschieden.
Die kleine Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:
- ab 20 km: monatlich 52,50 Euro
- ab 40 km: monatlich 103,50 Euro
- ab 60 km: monatlich 154,75 Euro
Die große Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:
- ab 2 km: monatlich 28,50 Euro
- ab 20 km: monatlich 113,- Euro
- ab 40 km: monatlich 196,75 Euro
- ab 60 km: monatlich 281,- Euro
Nun hat die Regierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale ab 2011 um rund 10 % erhöht wird. Dies soll ein kleiner Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) sein.
Die kleine Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:
- ab 20 km: monatlich 58,- Euro
- ab 40 km: monatlich 113,- Euro
- ab 60 km: monatlich 168,- Euro
Die große Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:
- ab 2 km: monatlich 31,- Euro
- ab 20 km: monatlich 123,- Euro
- ab 40 km: monatlich 214,- Euro
- ab 60 km: monatlich 306,- Euro
NOVA 2011 – die NOVA wird 2011 angehoben
In Österreich muss man beim Kauf eines Neuwagens die Normverbrauchsabgabe – kurz NOVA – bezahlen. Berechnet wird die NOVA auf Basis des Durchschnittverbrauches vom Neuwagen. Die NOVA wird als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis aufgeschlagen und beträgt zwischen maximal 16 Prozent und theoretisch Null Prozent. Theoretisch deswegen, weil der Verbrauch für Dieselfahrzeuge dann bei 2 Litern und bei Benzinern bei 3 Liter liegen muss. In der Praxis beginnt die NOVA bei 5 Prozent.
Zusätzlich zum Verbrauch wird auch noch der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Hier gibt es ein Bonus-Malus-System und es gibt dann einen Zuschlag oder Abschlag auf die Normverbrauchsabgabe.
Bisher ist es so, dass alle PKW bis 120 g CO2/km einen Bonus von 300,- Euro bekommen. 120 bis 160 g CO2/km sind neutral. Ab 161 g CO2/km muss ein Malus von 25,- Euro pro Gramm bezahlt werden.
Ab 2011 wird die Normverbrauchsabgabe für alle Neuwagen mit einem Schadstoffausstoß über 180 Gramm CO2/km zusätzlich erhöht. Zwischen 181 und 220 g CO2/km bezahlt man 50,- Euro pro Gramm und ab 221 Gramm sogar 75,- Euro pro Gramm.
Damit will man die Konsumenten auch bringen, dass in Zukunft umweltfreundlichere Autos gekauft werden. Natürlich gehts bei der Normverbrauchsabgabe aber darum, dass mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe ein Beitrag zur Budgetsanierung 2011 erfolgt.
210 von 365 Tagen im Jahr arbeiten Sie für Steuern und Sozialabgaben
Österreicher arbeiten im Jahr 2010 bis zum 28. Juli, also genau bis heute, für die Steuern und Sozialabgaben, die sie entrichten müssen. Erst nach diesem Datum wirtschaften sie in die eigene Tasche.
Von Jahresbeginn bis zum 28. Juli sind es 210 Tage. 210 von 365 Tagen pro Jahr entsprechen rund 57,5% des Jahres. Somit werden rund 57,5% ihres Bruttolohns abgezogen und Sie können nicht selbst darüber verfügen.
Diese Berechnungen wurden vom Austrian Economics Center auf taxfreedomday.at veröffentlicht. Die Zahlen sind natürlich Durchschnittswerte und variieren im Einzelfall nach oben oder nach unten.
Historische Daten für den Taxfreedomday in Österreich:
- 1976 … 28. Juni (kleinster Wert sei 1976)
- 2001 … 22. August (großter Wert seit 1976)
- 2010 … 28. Juli
Anregung zum Nachdenken
Nehmen Sie die oben angeführten Zahlen einfach als Anregung um einmal ganz bewusst darüber nachzudenken, wieviel Netto vom Brutto noch übrig bleibt und wie lange Sie dafür arbeiten müssen, bis Sie sozusagen in die schwarzen Zahlen kommen.
Da es ja aktuell auch politische Diskussionen für Sparmaßnahmen oder auch Steuererhöhungen gibt, könnte der Taxfreedomday in den kommenden Jahren wieder etwas weiter nach hinten rutschen.
Ihre Meinung zu diesem Thema
Finden Sie es fair, über ein halbes Jahr arbeiten zu müssen, bevor das Geld in der eigenen Tasche landet?
Es würde uns sehr freuen, Ihre Meinung unter dem Kommentaren am Ende dieser Seite lesen zu können.
Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?
Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.
Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.
Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.
Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten
Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).
Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?
Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus 🙂
Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen
Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.
Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.
Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.
Anpassung der Steuergrenzen
Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.
Kinderfreibetrag
Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.
Unterhaltsabsetzbetrag
Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.
Kirchenbeitrag
Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.
Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich
Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.
Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .
Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.
Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.
Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.