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Werbungskosten

Arbeitnehmerveranlagung bzw. Lohnsteuerausgleich jetzt durchführen

Ich bin mir sicher, dass Sie auch nichts zum Verschenken haben!

Jedoch schenken viele Österreicher Jahr für Jahr dem Finanzamt viel Geld. Viele machen einfach den Jahresausgleich nicht.
Jahresausgleich – Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung: alles Namen für ein und das selbe. Offiziell heißt es:

Arbeitnehmerveranlagung.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann man sich zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück holen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man rückwirkend für die letzten fünf Jahre machen. Somit kann man sich so ganz leicht bares Geld vom Finanzamt zurück holen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich immer!

Man kann bei der Arbeitnehmerveranlagung die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, diverse außergewöhnliche Belastungen, etc. geltend machen. Weiters kann man den Kinderfreibetrag oder auch die Pendlerpauschale beantragen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man am einfachsten auf Finanzonline.at durchführen. Da gibt man all seine Daten ein und kann diese Daten online an das Finanzamt übertragen. Dort wird der Antrag geprüft und meist schon nach wenigen Tagen hat man eine Steuergutschrift am seinem Konto gut geschrieben.

Umfangreiche Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung findet man im jeweiligen Steuerhandbuch. Das aktuelle Steuerhandbuch als PDF-File ist für die Arbeitnehmerveranlagung vom Vorjahr gedacht.

Steuern sparen 2011 – zum Beispiel mit der Arbeitnehmerveranlagung

2011 – dieses Jahr dauert nicht mehr lange. 2,5 Monate noch und das Jahr ist vorüber. Da macht es Sinn, dass man sich überlegt, wie kann ich noch etwas Steuern einsparen!

Das Thema Steuern sparen ist für jeden interessant. Viele hilfreiche Informationen dazu findet man im Internet. Speziell auf der Homepage der Arbeiterkammer findet man viele nützliche und damit auch steuersparende Informationen. Natürlich auch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder Angestellte und Arbeiter durchführen. In den meisten Fällen bekommt man – sofern richtig durchgeführt – vom Finanzamt etwas von seinen bereits bezahlten Steuern zurück. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, aber Sozialversicherungsbeiträge eingezogen wurde, wenn Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alleinerzieherabsetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, so ist es auf jeden Fall lohnend. So können Sie auch noch 2011 Steuern sparen.

Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerveranlagung 2011 erst dann im Jänner/Februar 2012 durchgeführt werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt ideal für die Arbeitnehmerveranlagung 2010, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Sonderausgaben, Beiträge für freiwillige Rentenversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und vieles mehr. Damit kann man Steuern sparen.

Viele weitere nützliche Informationen, wie Steuern gespart werden können, findet man auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Unser Tipp: die Arbeitnehmerveranlagung immer durchführen. Dies kann man für die letzten 5 Jahre machen. Nur so kann man sich Geld vom Finanzminister zurück holen und damit Steuern sparen.