NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Pendler

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012

Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.

Kleine Pendlerpauschale 2011

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2011

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.

Kleine Pendlerpauschale 2012

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2012

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

 

 

Pendlerpauschale 2011 – Die Pendlerpauschale 2011 wird gegenüber 2010 erhöht

Die Pendlerpauschale 2011 wird erhöht.

Zuletzt ist die Pendlerpauschale 2009 gestiegen. Grund dafür war, dass die Benzin- und Dieselpreise stark angestiegen waren. 2010 blieb die Pendlerpauschale unverändert.

Die Pendlerpauschale ist für all jene Arbeitnehmer gedacht, die eine längere Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort haben. Oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar.

Es wird zwischen “Kleine Pendlerpauschale” und “Große Pendlerpauschale” unterschieden.

Die kleine Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 52,50 Euro
  • ab 40 km: monatlich 103,50 Euro
  • ab 60 km: monatlich 154,75 Euro

Die große Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 28,50 Euro
  • ab 20 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 196,75 Euro
  • ab 60 km: monatlich 281,- Euro

 

Nun hat die Regierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale ab 2011 um rund 10 % erhöht wird. Dies soll ein kleiner Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) sein.

Die kleine Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 58,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 168,- Euro

Die große Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 31,- Euro
  • ab 20 km: monatlich 123,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 214,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 306,- Euro

Pendler Fahrgemeinschaft – einfache und kostenlose Verwaltung mit meine-fahrgemeinschaft.de

Wer täglich viele Kilometer zum und vom Arbeitsplatz mit dem Auto zurücklegt, kennt die Situation, dass man sprichwörtlich einiges Geld auf der Straße liegen lässt.

Auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen ist bei weiteren Strecken nicht immer möglich und auch nicht immer günstiger.

Pendler-Fahrgemeinschaften sind daher in Zeiten von hohen Treibstoffkosten eine sehr interessante Möglichkeit, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.

Fahrgemeinschaften bilden – Mitfahrer finden

In größeren Betrieben ist die Bildung von Fahrgemeinschaften oft sehr einfach, da sich schnell ein Kollege oder eine Kollegin findet, wo die Wohnorte nicht weit auseinanderliegen und man sich beim Fahren abwechseln kann .

Alternativ dazu gibt es Plattformen im Internet, über die man Mitfahrer finden kann. Bekannte Beispiele dafür sind www.fahrgemeinsam.at , www.autostopp.net , www.mitfahrzentrale.at oder auch www.pendlernetz.at .

Pendler-Fahrgemeinschaften fair zu verwalten ist nicht immer einfach

Wenn die erste Hürde geschafft ist und Fahrgemeinschaften gebildet wurden, stellt sich die Frage der Organisation. Wer fährt wann und wie oft pro Monat? Was ist, wenn jemand Urlaub hat oder krank ist? usw.

Hierfür wird gerne eine Excel-Tabelle für die Aufzeichnungen und die faire Aufteilung der Fahrten verwendet, was aber letztendlich in Arbeit ausartet, damit auch wirklich immer alles stimmt.

Speziell wenn keine Regelmäßigkeit gegeben ist, verliert man schnell den Überblick, was manchmal sogar zu Unstimmigkeiten unter den Mitgliedern der Fahrgemeinschaften sorgen kann.

Fahrgemeinschaften mit meine-fahrgemeinschaft.de einfach und kostenlos über das Internet verwalten

Auf www.meine-fahrgemeinschaft.de kann man sich kostenlos registrieren und seine Fahrgemeinschaften übersichlich und ganz einfach verwalten. Neben einer detailierten Aufstellung (siehe Bild unten), wie oft wer gefahren oder mitgefahren ist, gibt es auch noch Empfehlungen, wer als nächstes fahren soll, um eine Ausgewogenheit herzustellen.

meine-fahrgemeinschaft.de

Viel Erfolg bei der einfachen Verwaltung Ihrer Fahrgemeinschaft!