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Autobahnvignette Österreich 2015
Es dauert nicht mehr lange und in Österreich brauchen wir wieder eine neue Autobahn-Vignette. Die Autobahnvignette 2015 wird Azurblau und löst somit die Vignette 2014 – Farbe Limette – ab.
Die neue Autobahnvignette 2015 wird es ab Ende November 2014 zu kaufen geben. Und wie sollte es anders sein. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Vignettenpreise jährlich angepasst werden. Die Vignetten werden an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und somit für 2015 um 2,1 % teurer.
Dies bedeutet im Detail für die Vignettenpreise 2015:
Vignettenpreise 2015 für PKW (zweispurige Kfz bis 3,5t):
- Jahresvignette: 84,40 (2014: 82,70)
- 2-Monats-Vignette: 25,30 (2014: 24,80)
- 10-Tages-Vignette: 8,70 (2014: 8,50)
Vignettenpreise für Motorräder (einspurige KFZ):
- Jahresvignette: 33,60 (2014: 32,90)
- 2-Monats-Vignette: 12,70 (2014: 12,40)
- 10-Tages-Vignette: 5,- (2014: 4,90)
Die neue, azurblaue Vignette gilt wieder 14 Monate. Die Vignette 2015 gilt ab 1. Dezember 2014 bis 31. Jänner 2016. Die alte, aktuelle Vignette – Limette – gilt noch bis 31. Jänner 2015.
Wie bekommt man eine Vignette gratis?
Gratis bekommt man eine Vignette leider nicht. Es gibt aber jedes Jahr wieder viele Aktionen, wo man eine Vignette gratis dazu bekommt. Bei vielen Zeitschriften-Abos oder Zeitung-Abos gibt es als Geschenk eine Jahresvignette gratis dazu. Wenn man sowieso eine Abo für eine Zeitschrift oder Zeitung abschließen will, so kann man von so einer Aktion gebrauch machen und eine Gratis-Vignette nehmen. Heute habe ich in der Kronenzeitung schon eine aktuelle Werbung gesehen, wo man für ein Jahresabo eine Vignette gratis dazu bekommt. Weitere Zeitungen werden bestimmt folgen.
(Foto: Asfinag)
Zinsen im Sommer 2014 unverändert niedrig
Die Europäische Zentralbank hat auch in den letzten Wochen an den Leitzinsen keine Änderungen vorgenommen. Das bedeutet, dass der wichtigste europäische Zinssatz weiterhin auf dem Rekordtief von 0,15 Prozent bleibt.
Zu sonstigen Maßnahmen hat sich die Zentralbank auch nicht durchgerungen. Wobei der Präsident der Europäischen Zentralbank bereits anklingen lassen hat, dass es die Bereitschaft zu unkonventionellen Maßnahmen gibt.
Die Konjunkturlage beunruhigt aktuell auch die EZB. Und die Sanktionen gegen Russland bzw. die Gegenmaßnahmen der Russen wirken sich bereits negativ auf die Wirtschaft und die weitere Entwicklung aus. Somit wird die EZB den Leitzins in Europa niedrig lassen. Dies ist er Beitrag der Währungshüter, dass die Euroländer wieder in Schwung kommen.
Die Sparer haben derzeit nichts zu lachen. Es gab schon viel bessere Zeiten für die Sparer. Die Sparzinsen sind im Keller und so schnell wird sich hierbei auch nichts ändern.
Für täglich fällige Habenzinsen sind die besten Konditionen aktuell (August 2014) wie folgt:
- Renault Bank – 1,4 % p.a.
- VakifBank – 1,125 % p.a.
- DenizBank – 1,1 % p.a.
- AutoBank – 1,0% p.a.
- Denzel Bank – 1,0% p.a.
- LiveBank – 1,0% p.a.
Einige Onlinebanken haben in den letzten Wochen die Sparzinsen noch minimal nach unten angepasst. Zum Beispiel auch die ING-DiBa-Direktbank, die für das Direkt-Sparen die Zinsen von bisher 1 % auf 0,8 % p.a. gesenkt hat.
Wenn man sein Kapital für ein Jahr bindet, so bekommt man auch nicht viel mehr. Maximal 1,5 % p.a. werden derzeit geboten.
Dafür sind die Sollzinsen, die man für einen Kredit bezahlt, auch im Keller und somit ist die aktuelle Situation für alle Kreditnehmer sehr günstig, was die Zinsen betrifft.
Experten gehen davon aus, dass sich an der aktuellen Marktsituation so rasch nichts ändern wird.
Amazon – versandkostenfreie Lieferung
Seit dieser Woche wurden die Versandbedingungen von Amazon maßgeblich geändert. Bisher war der Versand ab 20,- Euro Warenwert kostenlos. Nun wurde die Grenze für versandkostenfreie Lieferungen auf 29,- Euro angehoben. Diese Erhöhung war quasi über Nacht und erfolgte still und heimlich. Die Kunden wurden hierüber nicht extra informiert. Klar, die Infos findet man alle auf der Homepage.
Für alle Amazon-Fans sind dies keine guten Nachrichten. Somit sind in Zukunft nur noch Lieferungen ab einem Bestellwert von 29,- Euro versandkostenfrei. Egal, ob Bestellungen aus Österreich oder aus Deutschland.
Wie kann man Versandkosten bei Amazon sparen?
- Keine Versandkosten fallen an, wenn der Bestellwert größer als 29,- Euro ist.
- Weiterhin gibt es Gratisversand alle Bücher und Kindle.
- Die Amazon-Kunden in Deutschland haben den Vorteil von Amazon Prime, welcher in Österreich nicht angeboten wird. Amazon-Prime-Mitglieder genießen weiterhin den Vorteil vom Gratis-Prime-Versand. Die Prime-Mitgliedschaft kostet aber 49,- Euro pro Jahr. Erst heuer hat Amazon die Kosten für die Prime-Mitgliedschaft erhöht. Dafür gibt es jetzt zusätzlich den Dienst: Prime Instant Video.
Im Web kursieren Ideen, dass man bei Bestellungen einfach zusätzliche Produkte in den Warenkorb legt und mit bestellt. Somit erspart man sich etwaige Versandkosten. Anschliessend sendet man die zuviel bestellten Artikel einfach wieder zurück.
Ich halte dies aber nicht für sinnvoll, da Amazon bereits kund getan hat, dass Kundenkonten mit auffällig vielen Rücksendungen gesperrt werden.
Außerdem kann es sein, dass Amazon für das zurück senden von Artikeln (Warenwert unter 40,- Euro) eine Pauschale für die Rücksendung verlangt bzw. verrechnet. Somit ist dies auch keine Lösung!
Eventuell ist es sinnvoll, dass man sich mit Arbeitskollegen oder Freunden koordiniert und dort einfach mit bestellen läßt, wenn man sich Versandkosten sparen will.
Handwerkerbonus – Förderung holen
Seit Anfang Juli können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600,- Euro für die Modernisierung oder Renovierung der eigenen Wohnung oder vom eigenen Wohnhaus holen.
Mit dem Handwerkerbonus versucht die österreichische Bundesregierung der Wirtschaft wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu geben. Natürlich will man aber damit auch versuchen, dem Pfusch entgegen zu wirken. Alleine heuer stehen dafür 10 Millionen Euro und für nächstes Jahr 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Einen Antrag für den Handwerkerbonus kann jede natürliche Privatperson, die an ihrem in Österreich befindlichen Haupt- oder Nebenwohnsitz entsprechende Arbeiten durchführen hat lassen. Dabei gilt zu beachten, dass man pro Jahr nur einen Förderantrag stellen kann. Die maximale Förderhöhe beträgt 600,- Euro pro Jahr. Gefördert werden 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen. Man braucht dazu dann die Endrechnung und die Überweisung muss auch bereits erfolgt sein. Zu beachten ist auch noch, dass Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung mindestens 200,- Euro (exkl.) betragen müssen. Eine Kombination mit möglichen anderen Förderungen ist ausgeschlossen.
Was wird beim Handwerkerbonus gefördert?
Nicht alles wird gefördert. Es wird nur Arbeitsleistung gefördert und diese muss im Zeitraum zwischen 1.7.2014 und 31.12.2015 erbracht und auch abgeschlossen werden.
Folgende Arbeitsleistungen werden zum Beispiel gefördert:
- Zimmermeister
- Dachdecker
- Maler
- Bodenleger
- Platten- u. Fliesenleger
- Trockenausbauer
- Glaser
- Hafner
- Heizungstechniker
- Gas- u. Sanitärtechniker
- Elektriker
- Baumeister
- Etc.
Wo kann man die Förderung beantragen?
Wenn man alle Unterlagen beisammen hat, kann man den Antrag inkl. Beilagen bei den Bausparkassen einreichen. Die Bausparkassen beraten auch bei etwaigen Fragen. Folgende die vier österreichischen Bausparkassen:
- Allgemeine Bausparkasse (ABV)
- Bausparkasse der österr. Sparkassen AG
- Raiffeisen Bausparkasse
- Bausparkasse Wüstenrot
Nicht gefördert wird zum Beispiel:
Arbeiten im Garten, Ausbau von Dachboden, Arbeiten in der Garage, Keller, etc. werden nicht gefördert. Detailfragen werden von den Bausparkassen gerne beantwortet.
Auf jeden Fall ist der Handwerkerbonus eine gute Idee und für alle, die sowieso Arbeiten am Haus oder in der Wohnung durchführen lassen wollen oder müssen, ist es eine Erleichterung.
Pendlerrechner: so berechnet man seine Pendlerpauschale
Es hat etwas gedauert, aber seit kurzem steht der neue Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung.
Mit dem neuen Pendlerrechner kann man nun die Entfernung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte berechnen. Ausserdem gibt der Pendlerrechner sofort online eine Antwort auf die Frage, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht.
Will man für 2014 wieder eine Pendlerpauschale geltend machen, so muss man zwingend den Pendlerrechner verwenden und ein entsprechendes Formular ausdrucken, unterschreiben und beim Arbeitgeber abgeben. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet. Dann erste bekommt man wieder die Pendlerpauschale.
Den Pendlerrechner findet man unter dem folgenden Link: www.bmf.gv.at/pendlerrechner
Auf der Webseite gibt man zuerst die eigene Wohnadresse und die Adresse seiner Arbeitsstätte ein. Dabei hat man auch die Möglichkeit, die Adresse aus einer Karte auszuwählen.
Weiters gibt man seine Arbeitszeiten ein. Dabei wählt man ein Datum für einen typischen Arbeitstag zur Berechnung. Weiters wird die Uhrzeit für Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingegeben.
Nach drei weiteren, kurzen Fragen kann man schon auf BERECHNEN klicken.
Auf Basis der eingegebenen Daten bekommt man vom Pendlerrechner sofort das Ergebnis. Darin wird angeführt, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn die Anforderungen passen, wird ausgegeben, ob man Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale hat. Ansonsten bekommt man sofort die Info, dass man keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.
Weiters wird auch die Pendlerpauschale auf jährlicher und monatlicher Basis angeführt. Zusätzlich wird auch der zustehende Betrag für den Pendlereuro angeführt.
Das Ergebnis vom Pendlerrechner kann man über die Schaltfläche “Formular drucken” in ein PDF-File drucken. Dort muss man nur noch seinen Namen eintragen und schon kann man das fertige Formular am Drucker ausdrucken. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Wohnort und die Arbeitszeiten passen. Passt alles, wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das Formular muss der Arbeitgeber entsprechend ablegen.
Die Abgabe vom Ausdruck des Pendlerrechners beim Dienstgeber ist nicht verpflichtend. Jeder hat im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung auch noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend zu machen.
Tipp für Pendlerrechner
Wichtig ist, dass – wie bei allen Angaben Richtung Finanzamt – die Daten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt werden die Daten entsprechend geprüft. Sollten die Angaben falsch sein, so muss man die zu unrecht erhaltene Pendlerpauschale zurück bezahlen.
Den Pendlerrechner sollte sich jeder Arbeitnehmer ansehen und sich seine Wegstrecke durchrechnen lassen. Das ganze ist unverbindlich und kostenlos. Außerdem ist die Berechnung innerhalb weniger Minuten erledigt. Da kann es auch schon mal positive Überraschungen geben, wo jemand vielleicht dachte, dass er keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.
Bildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen
Wie jedes Jahr um diese Zeit, sollte man sich wieder Gedanken über den Lohnsteuerausgleich – besser gesagt um die Arbeitnehmerveranlagung – machen.
Gerade bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man viele Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Grundsätzlich versteht man unter Werbungskosten jene Aufwendungen, die mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zusammen hängen.
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Ausbildungskosten
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Fortbildungskosten
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Umschulungskosten
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Diverse Kosten
Wichtig ist dabei, dass sie sich die Rechnungen, Belege, etc. gut aufheben. Sie dienen als Nachweis und müssen sieben Jahre aufgehoben werden.
Unter Ausbildung versteht man Bildungsmaßnahmen, die zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausbildung ermöglichen. Es muss sich dabei um verwandte Tätigkeiten handeln. Alle Kosten, die für eine Ausbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Unter Fortbildung versteht man jene Bildungsmaßnahmen, um seine Fähigkeiten und Kenntnisse in seinem aktuellen Job zu verbessern. Alle Kosten, die für eine Fortbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hat man eine fixe Jobzusage, so können die Fortbildungskosten auch schon vor dem Start dieses Dienstverhältnisses berücksichtigt werden.
Wenn man eine Umschulung in einen komplett neuen Job machen, so können hierbei Umschulungskosten anfallen, die ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden können.
Folgend einige weitere Ideen für Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen stehen können:
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Computer / Laptop (abzgl. Privatanteil)
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Fachbücher / Fachliteratur
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diverse Arbeitsmittel
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Fahrtkosten
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Reisekosten / Taggeld
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Kosten für Internetanschluss (abzgl. Privatanteil)
Achtung:
Die Kosten für einen PKW-Führerschein können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden!
Am besten machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung online. Mehr dazu unter: Geld vom Finanzamt holen.
Bausparen – eine Möglichkeit Geld zu sparen bzw. um Geld anzusparen
Wer kennt die Werbung nicht:
Am 32. Dezember ist es zu spät.
Eine Werbung für das Bausparen.
Das Bausparen ist nach wie vor eine beliebte Sparform. In Österreich gibt es über 5 Millionen Bausparverträge.
Besonders in der aktuellen Zeit, wo die Sparzinsen extrem niedrig sind, bietet das Bausparen trotzdem noch eine gerade noch akzeptable Rendite. Dies auch deshalb, weil der Staat eine Bausparprämie dazu zahlt. Dazu kommt aber auch noch, dass das Risiko für diese Variante des Vermögenaufbaus sehr niedrig ist. Aber sehr gerne werden Bausparverträge auch deshalb abgeschlossen, weil in weiterer Folge Immobilienkäufe damit finanziert werden sollen. Der Darlehenszinssatz ist grundsätzlich günstig. Auch wenn in der aktuellen Zinssituation normale Hypothekarkredite günstiger sind, so haben die Finanzierungen über einen Bausparvertrag auch Vorteile.
Die Bausparkassen in Österreich bieten meist im ersten Jahr einen hohen Fixzinssatz. Sozusagen als Einstiegszuckerl. Meist sieht es dann so aus, dass die weiteren Zinsen sich am Euribor orientieren und somit variabel verzinst sind.
Es lohnt sich aber immer, die verschiedensten Angebote der Bausparkassen untereinander zu vergleichen. Auch hängt es davon ab, was der Grund für das Bausparen ist: ist es das Ansparen von Vermögen oder beabsichtigt man die Anschaffung einer Immobilie. Also will man zum Beispiel eine Wohnung kaufen, ein Haus kaufen oder ein Haus bauen.
Neben den Zinsen gibt es die staatliche Prämie. Wenn man den maximalen Betrag von 1200,- Euro pro Jahr ein zahlt, bekommt man derzeit eine staatliche Prämie über 18,- Euro. Dabei gilt es zu beachten, dass die Bausparverträge normalerweise 6 Jahre laufen. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Wenn man nun den Bausparvertrag vorher auflöst, so muss man die staatliche Prämie zurück zahlen. Außerdem verlangen die Bausparkassen eine Pauschale für Verwaltungskosten, die zu bezahlen ist.
In Österreich gibt es vier Bausparkassen:
- ABV
- Raiffeisen-Bausparkasse
- S-Bausparkasse
- Wüstenrot
Bei der Auswahl vom richtigen Bausparvertrag bei der richtigen Bausparkasse sollte man unter anderem folgende Punkte beachten:
- Verzinsung
- Fixzinssatz vs. Variable Verzinsung
- Nicht von anfänglich hohen Guthabenzinsen blenden lassen
- Spesen
- Etwaige Sonderaktionen
- Bausparen für Jugendliche
- Darlehenskosten bei Inanspruchnahme
Tipps für den Winterreifenkauf
Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – da wird es höchste Zeit, die Winterreifen zu montieren. Wer einen neuen Reifensatz benötigt, sieht sich allerdings heutzutage einer unüberschaubaren Fülle von Angeboten gegenüber. Zahlreiche Hersteller bieten über verschiedene Händler unterschiedliche Reifenmodelle an. Bei der Wahl des passenden Winterreifens sollten Käufer vor allem auf die Reifengröße, das Reifenalter und den Preis des Reifensatzes achtgeben.
Vorgeschriebene Reifengrößen unbedingt einhalten
Für jedes Fahrzeug sind bestimmte Reifengrößen (Reifendimensionen) vorgeschrieben. Wer andere Formate fährt, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis (und damit den Verlust des Versicherungsschutzes).
Die Angaben zur zulässigen Größe finden sich in den Fahrzeugpapieren (zum Beispiel “185/65 R15 88H”). Häufig ist in der Zulassungsbescheinigung jedoch nur eine Reifengröße vermerkt, obwohl auch andere Dimensionen für ein Fahrzeug zugelassen sind. Wer eine Übersicht aller passenden Formate benötigt, kann beim Fahrzeughersteller das sogenannte CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beantragen. Dies jedoch ist in aller Regel kostenpflichtig.
Auf das Reifenalter achten
Wer neue Winterreifen kauft, erhält nicht zwangsläufig fabrikneue Produkte. Häufig sorgen Absatzmangel oder Fehlkalkulationen auf Händlerseite dafür, dass Reifenmodelle über mehrere Jahre lagern, bevor sie verkauft werden. Doch wenn ein Reifen altert, verschlechtern sich seine Wintereigenschaften. Im Laufe der Zeit verhärtet die Gummimischung, wodurch Grip und Bremsleistung nachlassen. So sollten Autoreifen spätestens nach 8 Jahren ausgemustert werden – unabhängig davon, ob sie noch über eine ausreichende Profiltiefe (mindestens 4 mm) verfügen.
Der ÖAMTC empfiehlt daher, keine Neureifen zu kaufen, die älter als 3 Jahre sind. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer ablesen, die sich an der Seitenwand eines jeden Reifens befindet. “DOT 1512” beispielsweise bedeutet, dass der Reifen in der 15. Kalenderwoche des Jahres 2012 gefertigt wurde. Weitere Informationen zum Reifenalter finden sich auf der Website des ÖAMTC.
Günstige Winterreifen finden
Das Reifengeschäft verschiebt sich zunehmend vom Einzelhandel in Richtung Internet. So bieten Online-Shops nicht nur ein größeres Produktangebot, zusätzlich finden Käufer zahlreiche Informationen zu den einzelnen Reifen und können den gesamten Bestell-, Kauf- und Lieferprozess vom heimischen PC oder dem Smartphone aus abwickeln.
Die Anschaffungskosten hängen dabei nicht nur vom Reifenfabrikat ab. Auch von Händler zu Händler schwanken die Preise für ein und denselben Reifen bisweilen sehr stark. Daher ist beim Internet-Kauf ein Online-Preisvergleich zu empfehlen: Dieser ermöglicht es, Winterreifen-Modelle aller Arten und Hersteller zu vergleichen und sich direkt zum günstigsten Händler weiterleiten zu lassen.
Um die Qualität eines Reifens einschätzen zu können, helfen die Ergebnisse unabhängiger Reifentests. So testen Prüforganisationen wie der ÖAMTC alljährlich zahlreiche aktuelle Reifenmodelle und geben auf diese Weise allen Fahrzeughaltern wertvolle Kaufempfehlungen.
Girokonto kostenlos in Österreich
Fast jeder braucht es. Fast jeder hat es. Ein Girokonto. Damit erledigt man täglich seinen Zahlungsverkehr. Überweisungen, Geld abheben mit der Bankomatkarte, idealerweise eine Kreditkarte und einige weitere Leistungen.
Die Banken lassen sich die Leistungen für ein Girokonto großteils sehr gut bezahlen. Aber:
Es gibt auch das eine oder andere kostenlose Girokonto in Österreich!
Warum soll man dafür bezahlen, wenn man ein Girokonto kostenlos bekommt?
Lt. aktueller Auswertung der Arbeiterkammer gibt es in Österreich derzeit drei Anbieter von kostenlosen Girokonten:
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Easybank AG
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Direktanlage.at
-
bankdirekt.at
Easybank: Gehaltskonto easy gratis
Die Kontoführung ist kostenlos. Dazu bekommt man eine kostenlose Bankomatkarte und eine Mastercard oder VISA-Card gratis. Alle Buchungsposten sind kostenlos. Einen Kontoauszug kann man sich gratis elektronisch downloaden.
Das Gehaltskonto easy gratis ist tatsächlich gratis. Einen Mindesteingang eines Gehalts oder einer Pension gibt es nicht. Im Euroraum ist eine Barauszahlung über Bankomaten kostenlos. Die Sollzinsen betragen aktuell 7,5 %. Die Habenzinsen nur 0,250 %.
Direktanlage.at: Gratis-Girokonto
Auch bei direktanlage.at gibt es ein kostenloses Girokonto. Auch hier gibt es eine kostenlose Bankomatkarte. Eine gratis Kreditkarte kann man nach dem ersten Gehaltseingang beantragen. Die Kontoführung ist kostenlos. Wie bei der Easybank sind die Konditionen bzgl. Zinsen wie folge: Sollzinsen aktuell 7,5 %, Habenzinsen 0,250 %.
Bankdirekt.at: Gratis-Girokonto in Kombination mit Spar- od. Wertpapieranlagekonto
Die Bankdirekt.at gehört zur Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Zu einem Spar- oder Wertpapieranlagekonto bekommt man ein Gehalts- oder Pensionskonto gratis dazu. Die Kontoführung ist dann kostenlos. Hierbei gibt es aber einen monatlichen Mindesteingang von 1500,- Euro. Wenn es weniger ist, so muss man monatlich eine Kontoführungsgebühr von 6,54 Euro bezahlen. Also dann wird es teuer.
Eine Bankomatkarte und Kreditkarte von VISA oder MasterCard gibt es auch gratis dazu. Bei den Sollzinsen muss man aufpassen. Diese betragen aktuell 7,25 %. Außerhalb vom Kontorahmen sind es aber 12,25 % Sollzinsen. Die Habenzinsen sind derzeit bei 0,250 %.
Somit sieht man, dass man für ein Girokonto in Österreich eigentlich nichts bezahlen muss. Aktuell gibt es zwei Anbieter mit einem Gratis-Gehaltskonto und einen weiteren, der grundsätzlich auch gratis anbietet, wo man aber etwas genauer hinschauen muss.
Wie so oft im Leben:
Vergleichen lohnt sich. Speziell beim Girokonto!
Energiekosten sparen: Stromkosten und Gaskosten sparen – VKI-Initiative
Die Energiekosten für die Konsumenten sind hoch. Die Strom- und Gaskosten sind für die Konsumenten hoch, obwohl die Großhandelspreise dafür in den letzten Monaten kräftig gesunken sind. Diese Preissenkungen wurden aber nicht in diesem Ausmaß an die Kunden weitergegeben.
Dagegen will nun der Verein für Konsumenteninformation – kurz VKI – mit einer vor einiger Zeit gestarteten Initiative entgegen wirken. Der VKI organisiert den ersten Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas in Österreich. Ganz unter dem Motto:
Gemeinsam weniger zahlen!
Mit dieser Aktionsgemeinschaft sollen die Strompreise und Gaspreise für die Konsumenten sinken.
Und warum schreib ich heute davon?
Ganz einfach! Ich habe mich selbst angemeldet und wenn sich dadurch Geld bei Strom und Gas sparen lässt. Warum nicht! Somit bleibt das Geld für etwas anderes.
Die Möglichkeit zur kostenlosen Anmeldung läuft bis 16. Dezember 2013!
Aktuell haben sich über 135.000 Teilnehmer an der Aktion Energiekosten-Stop angemeldet. Die Anmeldung ist sehr einfach und dauert nur wenige Minuten. Alles kostenlos und ohne Verpflichtung. Am besten man nimmt die letzte Jahresrechnung für Strom und/oder Gas zur Hand, dann geht es am schnellsten.
Ab 17. Dezember startet der VKI unter den Energieanbietern eine Versteigerung. Dabei wird dann das beste Angebot für Strom und Gas ermittelt. Mitte Jänner 2014 werden alle Teilnehmer vom VKI via Mail informiert. Jeder bekommt dann ein individuell berechnetes Angebot bzw. man sieht dann, wieviel man sich durch den Anbieterwechsel ersparen kann. Dann kann man sich in Ruhe entscheiden, ob man das Angebot für einen Wechsel annimmt oder nicht. Dazu hat man bis Ende Februar 2014 Zeit.
Somit gibt es aktuell zur Anmeldung keine Verpflichtung. Je mehr Haushalte sich anmelden, desto bessere Konditionen sollten für uns Konsumenten raus kommen.
Die Anmeldung zur Aktion Energiekosten-Stop vom VKI gibts hier.
Bei dieser Aktion geht es ausschließlich um die tatsächlichen Stromkosten. Aktuell gibt es die Info, dass der Energieregulator E-Control in den nächsten Tagen eine Senkung der Netzgebühren verordnen will. Da sollen dann die Kosten für den Stromtransport um einige Prozent billiger werden. Klar, die Netzbetreiber wollen sich dagegen wehren….
Wie man Geld beim Strom sparen kann, habe ich hier auf Nebenjob-Heimarbeit bereits beschrieben. Dazu den Tarifkalkulator der E-Control verwenden und Online die Strompreise bzw. Gaspreise vergleichen. Und dann kann man auch sofort den Anbieter auch wechseln. Details dazu findet Ihr unter:
Stromanbieter wechseln – Geld sparen beim Strom: So wird Strom billiger